Positionspapier für die weitere Ausgestaltung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund in Rheinland-Pfalz | hier veröffentlicht am 11.1.2021 Die Unterzeichnenden des vorliegenden Positionspapiers stellen fest, dass Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund, die psychisch erkrankt sind, in unserem Gesundheitssystem nicht adäquat versorgt werden und im Regelsystem nicht ankommen. Besonders betroffen sind psychisch kranke Menschen, deren Gesundheits- versorgung nach Asylbewerberleistungsgesetz geregelt wird, und Menschen mit Migrationshintergrund, deren Kenntnisse der deutschen Sprache für eine Behandlung auf Deutsch nicht ausreichend sind. Die Auswirkungen der Coronakrise verstärken die vorhandenen Probleme in der Prävention und Versorgung und treffen insbesondere die Geflüchteten in den Aufnahme- und Gemeinschaftsunterkünften mit voller Wucht. Die Bemühungen um eine wirksame migrationsgesellschaftliche Öffnung des Gesundheitssystems müssen weiter vorangetrieben und intensiviert werden. Damit das Recht auf Gesundheit, wie es u.a. im UN-Sozialpakt verankert ist, auch von der hier im Fokus stehenden Zielgruppe in Anspruch genommen werden kann, müssen staatliche Gesundheitsleistungen und -einrichtungen verfügbar, zugänglich, annehmbar und von ausreichender Qualität sein. Die Zugänge zum deutschen Gesundheitssystem sind jedoch für die genannten Gruppen nach wie vor prekär und die Zugangsbarrieren mithin für eine effektive psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung groß. Zu deren Über- windung wurden u.a. im Zuge der Aufnahme von Flüchtlingen seit 2015 punktuelle Lösungsansätze entwickelt, jedoch bislang keine systematischen Lösungen gefunden. Die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung von Geflüchteten und Menschen mit Migrations- hintergrund in Rheinland-Pfalz – Status Quo Das Versorgungssystem in Rheinland-Pfalz ist vielschichtig. Für viele psychisch erkrankte Menschen ist es eine Herausforderung, die richtige Ansprechperson zu finden und die Finanzierung der Behandlung zu klären. Kommen kulturelle und/oder sprachliche Barrieren und/oder die Unkenntnis des Versorgungssystems hinzu, erreichen die bestehenden Behandlungsangebote die Betroffenen entweder überhaupt nicht oder erst sehr spät. Unter-, Über- oder Fehlversorgung sind bekannte Folgen, die zu Verschlechterungen und Chronifizierung der psychischen Erkrankung führen können und nicht selten eine teurere „Übermedikalisierung“ und erhöhte Kosten für die stationäre sowie die ambulante Therapie verursachen (u.a. „Drehtüreffekt“ bei stationären Aufenthalten). Sprache ist das zentrale Behandlungsmittel in der Versorgung psychisch kranker Menschen. Menschen, die die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend sprechen können, müssen in ihrer Muttersprache oder mithilfe von Sprachmittler*innen behandelt werden. Da psychische Erkrankungen jedoch häufig zu Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen führen, werden Lernprozesse und somit der Spracherwerb durch ebendiese verhindert. Die Finanzierung von Sprachmittler*innen ist nicht transparent und einheitlich geregelt. Der zeitliche Versorgungs- aufwand von Patient*innen mit Sprachbarrieren und/oder offenen asylrechtlichen Fragen ist nicht zuletzt deswegen im Vergleich zur Versorgung anderer Patient*innen deutlich höher. Geduldete Personen mit psychischen Erkrankungen sind in der Gesundheitsversorgung rechtlich schlechter gestellt als Personen im Asylverfahren oder anerkannte Geflüchtete. Für sie gilt die EU-Aufnahmerichtlinie nicht bzw. nicht mehr (auch, wenn im Rahmen des Asylverfahrens zuvor eine besondere Vulnerabilität festgestellt wurde), sodass die Leistungen nach § 6 AsylbLG eine Kann-Bestimmung bleiben. Eine Duldung stellt für viele Personen einen Dauerzustand dar. Außerhalb der Leistungen des regulären Gesundheitssystems angesiedelt, erbringen die Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge (PSZ) in RLP mit ihrem multiprofessionellen und ganzheitlichen Ansatz Komplexleistungen, die eine not- wendige und sinnvolle Ergänzung der Gesundheitsversorgung darstellen bzw. eine faktisch vorhandene Versorgungslücke schließen. Die (bundes-)gesetzlichen Verschärfungen haben zur Folge, dass neben psychologischen Stellungnahmen immer häufiger auch fachpsychiatrische Bescheinigungen der Psychiater*innen bei den Verwaltungsgerichten kein Gehör mehr finden, da sie den „Anforderungen“ eines qualifizierten fachärztlichen Attestes angeblich nicht genügen. Das Erstellen der fachärztlichen Atteste ist mit einem erheblichen Arbeitsaufwand für die ausstellenden Fachärzt*innen verbunden, zudem ist Spezialwissen rechtliche Fragestellungen betreffend erforderlich. Es findet bislang keine flächendeckende Erhebung des psychosozialen Versorgungsbedarfs der geflüchteten Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen statt. Entsprechend geschultes Fachpersonal (Krankenpfleger*innen, SozPäd, SozArb, Psycholog*innen) könnte bei Hinweisen auf psychische Erkrankung an entsprechende Fachstellen zur Diagnostik, Behandlung und Begutachtung anbinden. Unsere Forderungen: eine geregelte, transparente und standardisierte Finanzierung des Einsatzes von Sprachmittler*innen (auch für Geflüchtete mit Anerkennung und Versichertenkarte) sowohl im Bereich der stationären wie auch der ambulanten Versorgung eine deutlich verbesserte personelle Ausstattung im stationären Setting, die dem erhöhten zeitlichen Aufwand aufgrund von Sprachbarrieren und/oder asylrechtlichen Fragestellungen gerecht wird Etablierung eines klaren, transparenten Antragsverfahrens in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Geflüchteten, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen. Dies betrifft besonders die Abrechnung mit dem Sozialamt/der Kommune und damit die Reduzierung bürokratischer Hürden. die Etablierung hauptamtlicher Gesundheitslots*innen in den Kommunen, angesiedelt z.B. beim Gesundheitsamt qualifizierte Schulungen primärer Kontaktpersonen (z.B. Verantwortliche in den Erstaufnahmeeinrichtungen, Kostenträger der Kommunen, Sozialarbeiter*innen, Allgemeinärzt*innen etc.) hinsichtlich psychischer Symptome, kultursensibler Herangehensweise (transkulturelle Kompetenz) und der Vermittlung in das Versorgungssystem massive Aufstockung o.g. Fachpersonals in den Aufnahmeeinrichtungen und Aufstockung der PSZ mit ihrem spezialisieren Behandlungsangebot zur Erhebung des psychosozialen Versorgungsbedarfs der geflüchteten Menschen die Etablierung von fest in der Organisationsstruktur verankerten „Migrations- bzw. Integrationsbeauftragten“ an den Kliniken und Krankenhäusern Transparenz über die stationären Versorgungsangebote der einzelnen Kliniken und Krankenhäuser für Geflüch- tete/Migrant*innen und zu geeigneten/professionellen Angeboten des Dolmetschens eine klare Haltung der Landesregierung zur Versorgung von geflüchteten, psychisch erkrankten Menschen in den Kommunen entsprechend der EU-Aufnahmerichtlinie und eine klare und nachdrückliche Kommunikation dieser Haltung in die Kommunen eine transparente Kommunikation zwischen den Kommunen und Anbietern von Eingliederungshilfemaßnahmen, um die Angebote möglichst ohne qualitative Einbußen auch für Menschen mit Sprachbarriere zu öffnen. Eine ent- sprechende Finanzierung ist zu gewährleisten. eine (rechts-)verbindliche Anpassung der Leistungsansprüche psychisch erkrankter geduldeter Personen an die Leistungsansprüche der besonders Schutzbedürftigen nach EU-Aufnahmerichtlinie eine nachhaltige Förderung und tragfähige finanzielle Absicherung der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge (PSZ) in RLP eine klare Definition des Begriffs der „Reisefähigkeit“ im Sinne einer Legaldefinition, nach der Reisefähigkeit im weiteren Sinne zu verstehen ist, um eine zu enge Auslegung des Begriffs zu verhindern, nach der Reisefähigkeit auf Transportfähigkeit reduziert bzw. damit gleichgesetzt wird entsprechende Sondervergütungen des Mehraufwands von fachärztlichen Attesten im Rahmen aufenthaltsrecht- licher Fragestellungen und die Entwicklung von Fortbildungsmöglichkeiten für Ärzt*innen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen Die Herausforderungen für eine wirksame migrationsgesellschaftliche Öffnung des Gesundheitssystems sind vielfältig und in diesem Papier sicherlich nicht abschließend und vollumfänglich benannt. Auch gibt es weitere Sichtweisen und Blickwinkel von verschiedenen beteiligten Professionen, die ergänzenswert sind. Die Unterzeichnenden möchten daher einen fachübergreifenden und breiten Austausch über die vorgestellten Positionen anstoßen und laden dazu ein, gemeinsam konkrete Lösungsansätze zu erarbeiten. Unterzeichner: Univ.-Prof. Dr. med. Wolfgang Kelsch Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Universitätsmedizin Mainz Dr. med. Stefan Thielscher AG Migration und Psychiatrie AK der Chefärzt/innen der Psychiatrischen Kliniken und Abteilungen RLP Anke Marzi Vorsitzende der LIGA der freien Wohlfahrtspflege RLP Ulrich Bestle Mitglied des Vorstands der Landespsychotherapeutenkammer RLP Markus Göpfert Koordinierungsstelle für die interkulturelle Öffnung des Gesundheitssystems in RLP Nurhayat Canpolat AG Flucht und Trauma Zusammenschluss der Psychosozialen Zentren (PSZ) für Flüchtlinge in RLP
Die Fachstelle in Trägerschaft des Caritasverbands Rhein-Mosel-Ahr e.V. wird gefördert vom Land Rheinland-Pfalz und der UNO-Flüchtlingshilfe
Positionspapier für die weitere Ausgestaltung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund in Rheinland-Pfalz | hier veröffentlicht am 11.1.2021 Die Unterzeichnenden des vorliegenden Positionspapiers stellen fest, dass Geflüchtete und Menschen mit Migrations- hintergrund, die psychisch erkrankt sind, in unserem Gesund- heitssystem nicht adäquat versorgt werden und im Regel- system nicht ankommen. Besonders betroffen sind psychisch kranke Menschen, deren Gesundheitsversorgung nach Asyl- bewerberleistungsgesetz geregelt wird, und Menschen mit Migrationshintergrund, deren Kenntnisse der deutschen Sprache für eine Behandlung auf Deutsch nicht ausreichend sind. Die Auswirkungen der Coronakrise verstärken die vorhandenen Probleme in der Prävention und Versorgung und treffen insbesondere die Geflüchteten in den Aufnahme- und Gemeinschaftsunterkünften mit voller Wucht. Die Bemühungen um eine wirksame migrationsgesellschaft- liche Öffnung des Gesundheitssystems müssen weiter voran- getrieben und intensiviert werden. Damit das Recht auf Gesundheit, wie es u.a. im UN-Sozialpakt verankert ist, auch von der hier im Fokus stehenden Zielgruppe in Anspruch genommen werden kann, müssen staatliche Gesundheits- leistungen und -einrichtungen verfügbar, zugänglich, annehmbar und von ausreichender Qualität sein. Die Zugänge zum deutschen Gesundheitssystem sind jedoch für die genannten Gruppen nach wie vor prekär und die Zugangsbarrieren mithin für eine effektive psychiatrisch- psychotherapeutische Versorgung groß. Zu deren Über- windung wurden u.a. im Zuge der Aufnahme von Flüchtlingen seit 2015 punktuelle Lösungsansätze entwickelt, jedoch bislang keine systematischen Lösungen gefunden. Die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund in Rheinland-Pfalz – Status Quo Das Versorgungssystem in Rheinland-Pfalz ist vielschichtig. Für viele psychisch erkrankte Menschen ist es eine Heraus- forderung, die richtige Ansprechperson zu finden und die Finanzierung der Behandlung zu klären. Kommen kulturelle und/oder sprachliche Barrieren und/oder die Unkenntnis des Versorgungssystems hinzu, erreichen die bestehenden Behandlungsangebote die Betroffenen entweder überhaupt nicht oder erst sehr spät. Unter-, Über- oder Fehlversorgung sind bekannte Folgen, die zu Verschlechterungen und Chronifizierung der psychischen Erkrankung führen können und nicht selten eine teurere „Übermedikalisierung“ und erhöhte Kosten für die stationäre sowie die ambulante Therapie verursachen (u.a. „Drehtüreffekt“ bei stationären Aufenthalten). Sprache ist das zentrale Behandlungsmittel in der Versorgung psychisch kranker Menschen. Menschen, die die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend sprechen können, müssen in ihrer Muttersprache oder mithilfe von Sprach- mittler*innen behandelt werden. Da psychische Erkrankungen jedoch häufig zu Konzentrations- und Aufmerksamkeits- störungen führen, werden Lernprozesse und somit der Spracherwerb durch ebendiese verhindert. Die Finanzierung von Sprachmittler*innen ist nicht transparent und einheitlich geregelt. Der zeitliche Versorgungsaufwand von Patient*innen mit Sprachbarrieren und/oder offenen asylrechtlichen Fragen ist nicht zuletzt deswegen im Vergleich zur Versorgung anderer Patient*innen deutlich höher. Geduldete Personen mit psychischen Erkrankungen sind in der Gesundheitsversorgung rechtlich schlechter gestellt als Personen im Asylverfahren oder anerkannte Geflüchtete. Für sie gilt die EU-Aufnahmerichtlinie nicht bzw. nicht mehr (auch, wenn im Rahmen des Asylverfahrens zuvor eine besondere Vulnerabilität festgestellt wurde), sodass die Leistungen nach § 6 AsylbLG eine Kann-Bestimmung bleiben. Eine Duldung stellt für viele Personen einen Dauerzustand dar. Außerhalb der Leistungen des regulären Gesundheitssystems angesiedelt, erbringen die Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge (PSZ) in RLP mit ihrem multiprofessionellen und ganzheitlichen Ansatz Komplexleistungen, die eine not- wendige und sinnvolle Ergänzung der Gesundheits- versorgung darstellen bzw. eine faktisch vorhandene Versorgungslücke schließen. Die (bundes-)gesetzlichen Verschärfungen haben zur Folge, dass neben psychologischen Stellungnahmen immer häufiger auch fachpsychiatrische Bescheinigungen der Psychiater*innen bei den Verwaltungsgerichten kein Gehör mehr finden, da sie den „Anforderungen“ eines qualifizierten fachärztlichen Attestes angeblich nicht genügen. Das Erstellen der fachärztlichen Atteste ist mit einem erheblichen Arbeitsaufwand für die ausstellenden Fachärzt*innen verbunden, zudem ist Spezialwissen rechtliche Frage- stellungen betreffend erforderlich. Es findet bislang keine flächendeckende Erhebung des psychosozialen Versorgungsbedarfs der geflüchteten Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen statt. Entsprechend geschultes Fachpersonal (Krankenpfleger*innen, SozPäd, SozArb, Psycholog*innen) könnte bei Hinweisen auf psychische Erkrankung an entsprechende Fachstellen zur Diagnostik, Behandlung und Begutachtung anbinden. Unsere Forderungen: eine geregelte, transparente und standardisierte Finanzierung des Einsatzes von Sprachmittler*innen (auch für Geflüchtete mit Anerkennung und Versichertenkarte) sowohl im Bereich der stationären wie auch der ambulanten Versorgung eine deutlich verbesserte personelle Ausstattung im stationären Setting, die dem erhöhten zeitlichen Aufwand aufgrund von Sprachbarrieren und/oder asylrechtlichen Fragestellungen gerecht wird Etablierung eines klaren, transparenten Antragsverfahrens in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Geflüchteten, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen. Dies betrifft besonders die Abrechnung mit dem Sozialamt/der Kommune und damit die Reduzierung bürokratischer Hürden. die Etablierung hauptamtlicher Gesundheitslots*innen in den Kommunen, angesiedelt z.B. beim Gesundheitsamt qualifizierte Schulungen primärer Kontaktpersonen (z.B. Verantwortliche in den Erstaufnahmeeinrichtungen, Kostenträger der Kommunen, Sozialarbeiter*innen, Allgemeinärzt*innen etc.) hinsichtlich psychischer Symptome, kultursensibler Herangehensweise (trans- kulturelle Kompetenz) und der Vermittlung in das Versorgungssystem massive Aufstockung o.g. Fachpersonals in den Aufnahmeeinrichtungen und Aufstockung der PSZ mit ihrem spezialisieren Behandlungsangebot zur Erhebung des psychosozialen Versorgungsbedarfs der geflüchteten Menschen die Etablierung von fest in der Organisationsstruktur verankerten „Migrations- bzw. Integrationsbeauftragten“ an den Kliniken und Krankenhäusern Transparenz über die stationären Versorgungsangebote der einzelnen Kliniken und Krankenhäuser für Geflüch- tete/Migrant*innen und zu geeigneten/professionellen Angeboten des Dolmetschens eine klare Haltung der Landesregierung zur Versorgung von geflüchteten, psychisch erkrankten Menschen in den Kommunen entsprechend der EU-Aufnahmerichtlinie und eine klare und nachdrückliche Kommunikation dieser Haltung in die Kommunen eine transparente Kommunikation zwischen den Kommunen und Anbietern von Eingliederungshilfe- maßnahmen, um die Angebote möglichst ohne qualitative Einbußen auch für Menschen mit Sprachbarriere zu öffnen. Eine entsprechende Finanzierung ist zu gewährleisten. eine (rechts-)verbindliche Anpassung der Leistungs- ansprüche psychisch erkrankter geduldeter Personen an die Leistungsansprüche der besonders Schutzbedürftigen nach EU-Aufnahmerichtlinie eine nachhaltige Förderung und tragfähige finanzielle Absicherung der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge (PSZ) in RLP eine klare Definition des Begriffs der „Reisefähigkeit“ im Sinne einer Legaldefinition, nach der Reisefähigkeit im weiteren Sinne zu verstehen ist, um eine zu enge Aus- legung des Begriffs zu verhindern, nach der Reisefähigkeit auf Transportfähigkeit reduziert bzw. damit gleichgesetzt wird entsprechende Sondervergütungen des Mehraufwands von fachärztlichen Attesten im Rahmen aufenthaltsrecht- licher Fragestellungen und die Entwicklung von Fort- bildungsmöglichkeiten für Ärzt*innen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen Die Herausforderungen für eine wirksame migrations- gesellschaftliche Öffnung des Gesundheitssystems sind vielfältig und in diesem Papier sicherlich nicht abschließend und vollumfänglich benannt. Auch gibt es weitere Sichtweisen und Blickwinkel von verschiedenen beteiligten Professionen, die ergänzenswert sind. Die Unterzeichnenden möchten daher einen fachübergreifenden und breiten Austausch über die vorgestellten Positionen anstoßen und laden dazu ein, gemeinsam konkrete Lösungsansätze zu erarbeiten. Unterzeichner: Univ.-Prof. Dr. med. Wolfgang Kelsch Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Universitätsmedizin Mainz Dr. med. Stefan Thielscher AG Migration und Psychiatrie AK der Chefärzt/innen der Psychiatrischen Kliniken und Abteilungen RLP Anke Marzi Vorsitzende der LIGA der freien Wohlfahrtspflege RLP Ulrich Bestle Mitglied des Vorstands der Landespsychotherapeutenkammer RLP Markus Göpfert Koordinierungsstelle für die interkulturelle Öffnung des Gesundheitssystems in RLP Nurhayat Canpolat AG Flucht und Trauma Zusammenschluss der Psychosozialen Zentren (PSZ) für Flüchtlinge in RLP
Die Fachstelle in Trägerschaft der Caritas RMA wird gefördert vom Land RLP und der UNO-Flüchtlingshilfe